Laermschutz

Warum Lärmschutz?

Lärm ist ein gefährlicher, unerwünschter Schall und mehr als nur ein lästiges Nebengeräusch. Verkehr, moderne Technik, Nachbarswohnungen, Industrie und Gewerbe, Freizeitanlagen und Veranstaltungen sind allesamt Quellen von Lärm. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zum Bedürfnis der Menschheit nach mehr Ruhe. Die Abwesenheit von Lärm ist gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar ein Menschenrecht! Störende Geräusche senken die Lebensqualität, und sie vermindern den Wert einer Immobilie, eines Arbeitsplatzes oder Arbeitgebers. Die negativen Auswirkungen von Lärm bzw. Lärmbelästigung sind aber weitaus vielfältiger.
An Lärm gewöhnt man sich nicht! – Belastungsgrenzwerte für Lärm
Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzgesetzgebung Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte mit entsprechenden raumakustischen Massnahmen für verschiedene Lärmarten fest. Diese sind auf die Lärmempfindlichkeit des belasteten Gebiets abgestimmt und liegen während der Nacht jeweils tiefer. Die Belastungsgrenzwerte sind in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) verankert und stützen sich auf das Umweltschutzgesetz:
Die beste und effektivste Bekämpfung des Lärms erfolgt bei der Emissionsquelle.

Lärmschutz ist Umweltschutz

Die akustische Umweltbelastung ist in den letzten Jahren auf ein Mass gestiegen, was zu Recht von vielen Leuten nicht mehr toleriert wird. War die Luftverschmutzung das dominierende Thema der 80er Jahre, ist die Lärmbekämpfung das Thema am Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts.
Die Diskussionen um Fluglärm, Strassen- und Schiesslärm, aber auch die vermehrten Streitigkeiten um Nachbarschaftslärm sind Vorboten davon. Die Bevölkerung der urbanen Gebiete Europas wird immer empfindlicher gegenüber Lärm, gleichzeitig steigt aber der Lärmpegel an vielen Orten.
Gemäss Definition der WHO hat jeder ein Recht auf Schutz vor unerwünschtem Lärm. Die schweizerische Lärmschutz­verordnung reduziert im Artikel 15 diese Anforderung darauf, dass Lärm das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht erheblich stören darf.
Damit stellt sich die Frage, welcher Lärm als erheblich störend empfungen wird?

Ist es der Lärm des Flugzeuges, das um 06:00 Uhr im Tiefflug über das Schlafzimmer donnert oder ist es das Brummen des gleichen Flugzeugs wenn es uns in die wohlverdienten Ferien bringt? Ist es der Gesang das Nachbarn um Mitternacht in seinem Badezimmer oder das Lied einer Amsel kurz vor Sonnenaufgang? Und was heisst schon erheblich?

Lärm ist jedoch nicht nur ein Störfaktor, Lärm verursacht auch wirtschaftliche Kosten. Neben den direkten Heilungskosten als Folge von Gesundheitsbeeinträchtigungen (Gehörschäden, Kreislaufprobleme, Herzinfarkte usw.) entstehen Kosten durch Produktionsausfälle, Lärmflucht der betroffenen Bevölkerung etc. Schätzungen der gesamten Lärmkosten gehen von bis zu 2% des Bruttoinlandproduktes aus.

Es ist daher die Pflicht jedes Planers, sei es im Baubereich oder in der Maschinenindustrie, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Lärm für die Bevölkerung auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.

Bei Maschinen sind die Emissionswerte durch Verschalungen auf das erforderliche Mass zu verringern. Dazu sind diese absorbierend auszukleiden, zu dämmen oder zu dämpfen. Oftmals besteht die optimale Lösung in Kombiprodukten, die zwei oder drei Effekte gleichzeitig bewirken.

Bei Gebäuden müssen durch die Wahl geeigneter Konstruktionen die Immissionswerte reduziert werden. Die Leichtbauweise stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Zur Verbesserung des akustischen Raumklimas ist der Nachhallzeit in den regelmässig benutzten Räumen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Lärmbekämpfung steht erst am Anfang. Wir alle sind gefordert unsere Lebensqualität auch in diesem Bereich zu verbessern.

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