Allgemeine Geschäftsbedingungen

Offertstellung
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich auf eine andere Gültigkeit der Preise hingewiesen wird, gelten diese für 3 Monate.
Liefertermine
Für Lieferungsverzögerungen infolge nicht von uns zu vertretender Umstände, Warenmangels, ungenügender Rohstoffversorgung, gesteigerter Nachfrage oder mangels Transportmittel, übernehmen wir keine Haftung.
Kauf auf Abruf
Werden Abruftermine vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zum Abruftermin. Bei nicht fristgerechter Abnahme lagert die Ware auf Kosten und Risiko des Bestellers.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab dem in der Offerte angegebenen Werk, unverpackt, unverzollt, unversichert und unversteuert. Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in den Preisen nicht inbegriffen. Bei Jahresabschlüssen gelten die Preise mit Hausse- und Baisseklausel, wobei dem Kunden bei Anwendung der Hausseklausel das Rücktrittsrecht vom Vertrag für die noch nicht bezogenen Mengen eingeräumt wird. Wir behalten uns nachträgliche Preisänderungen und Preisanpassungen jederzeit ausdrücklich vor.
Transportkosten
Wird die Keller Lärmschutz AG mit dem Transport der Ware beauftragt, erfolgt die Wahl des Versandweges und der Versandart durch die Lieferfirma. Alle anfallenden Kosten werden dem Abnehmer in Rechnung gestellt. Sämtliche Warenlieferungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Wird die Ware vom Abnehmer oder von einem von ihm beauftragten Transporteur im von der Keller Lärmschutz AG bezeichneten Werk abgeholt, ist das Erstellen der allenfalls notwendigen Zollpapiere, die Verzollung und die Mehrwertsteuerabrechnung Sache des Abnehmers.
Lieferbedingungen

Unterschreitet der Warenwert den Betrag von CHF 100.00 resp. EUR 70.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 50.00 resp. EUR 35.00 erhoben. Unterschreitet der Warenwert den Betrag von CHF 200.00 resp. EUR 140.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 30.00 resp. EUR 20.00 verrechnet.

Gewährleistung für Mängel
Die Keller Lärmschutz AG verpflichtet sich zur mustergetreuen Lieferung. Eine Gewährleistung der Brauchbarkeit der Ware zu dem beabsichtigten Zweck wird nicht übernommen. Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und so weiter sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf die Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Kein Mangel liegt bei Farbabweichungen gegenüber Muster vor.
Transportschäden
Materialschäden, die auf den Transport zurückzuführen sind, müssen dem Transportunternehmen sofort angezeigt werden. Wird die Ware nicht innert 24 Stunden nach Empfang beanstandet, so gilt die Lieferung als in Ordnung angenommen.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind nach Zustellung innert 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Ueberweisungskosten, Bankspesen etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen eine unverzinste Vorauszahlung auszuführen. Bei Nichteinhalten des Zahlungsziels wird dem Käufer ein bankenüblicher Verzugszins sowie die Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
Rücknahme nicht verwendeter Materialien
Zuviel bezogene Waren werden nicht zurückgenommen. Eine Ausnahme bildet Idikell, sofern es sich um ganze, nicht geöffnete Paletten handelt. Dabei wird eine Gutschrift zu den Preisen und Bedingungen der Verrechnung erstellt. Der Rücktransport erfolgt zu Lasten des Bestellers und auf sein Risiko. Für Spesen und Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag in der Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages erhoben.
Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorrangig, wenn in unseren Offerten und Auftragsbestätigungen nicht andere, davon abweichende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen worden sind.
Gerichtsstand und massgebendes Recht

Gerichtsstand ist Rorschach. Für das vorliegende Vertragsverhältnis ist das schweizerische Recht massgebend.

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